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Eine Brandmeldeanlage reagiert auf die eintreffenden Signale von Sprinkleranlagen, Rauchmeldern, Druckknopfmeldern und anderen Warneinrichtungen und löst weitere programmierte Schritte aus. Dies ist u,a, die Alarmierung der Feuerwehr sowie die Einschaltung des Gebäudealarms. Es können aber auch automatische Löscheinrichtungen wie CO2-Anlagen aktiviert werden oder Türen geschlossen werden und Rauch-Wärmeabzüge geöffnet werden.

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert.

 

Auch in Abwesenheit von Personen können somit Gefahren sehr früh erkannt werden. Leider kommt es durch defekte Anlagenteile auch zu Fehlalarmen. Aber auch durch böswillig eingeschlagene Druckknopfmelder rückt die Feuerwehr zu zahlreichen Einsätzen aus.

 

 

Druckknopfmelder sind meist in öffentlichen Gebäuden vorhanden.

 

Bei Gefahr kann die Scheibe eingeschlagen und der schwarze Knopf betätigt werden.

 

Daraufhin wird durch die Brandmeldeanlage die Feuerwehr alarmiert. Gleichzeitig werden vorhandene Sicherheitseinrichtungen aktiviert.

 

Bei Aktivierung des Melders melden Sie sich bitte unbedingt bei der eintreffenden Feuerwehr

 

Eine Betätigung ohne vorhandene Gefahr ist strafbar !!

  

Da die Auslösung der Brandmeldeanlage selbständig funktioniert, sind nicht immer Personen im Gebäude anwesend. Um keine Schäden durch gewaltsames Eindringen zu verursachen (es kann sich auch um einen Fehlalarm handeln), ist an einer gut zugänglichen Stelle das Feuerwehrschlüsseldepot installiert.

Hierbei handelt es sich um einen Schlüsseltresor, in dem Objektschlüssel hinterlegt sind.

 

Nach Auslösung der Brandmeldeanlage wird das Schlüsseldepot für ein programmiertes Zeitfenster geöffnet. Mit einem weiteren Schlüssel der Feuerwehr kann dann der Gebäudeschlüssel entnommen werden.

 

Sollte die Brandmeldeanlage noch nicht ausgelöst haben, aber sichtbare Gefahren vorhanden sein, kann ein Alarm über vorhandene Einrichtungen auch manuell ausgelöst werden, um das Schlüsseldepot zu öffnen.

 

Damit ein unberechtigter Zutritt und Mißbrauch ausgeschlossen wird, werden sämtliche Meldungen der Brandmeldeanlagen auf der Leitstelle aufgezeichnet.

 

Brandmeldeanlagen gibt es von verschiedenen Herstellern und sind je nach Anforderung und Objektgröße unterschiedlich eingebaut.

Brandmeldeanlagen mit Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr zeigten bestimmte Betriebszustände der Brandmeldeanlage an. Die genormte Gestaltung der Anzeige-

und Bedienelemente ermöglicht es dem Einsatzpersonal der Feuerwehr, Anlagenzustände zu erkennen und Bedienvorgänge durchzuführen.

 

 

Feuerwehr-Bedienfeld

Bedienfeld
in Betrieb
 
ÜE
ausgelöst
 
Löschanlage
ausgelöst
   
 
 
Akustische
Signale ab
BMZ
rückstellen
ÜE ab
ÜE Nr.
XXX
prüfen

Bedeutung und Wirkung der Bedien- und Anzeigeelemente:

Bedienfeld
in Betrieb

Grünes Dauerlicht zeigt an, daß die Versorgungsspannung angelegt ist.

ÜE
ausgelöst

Gelbes Dauerlicht zeigt an, daß die Feuerwehr durch die Übertragungseinrichtung alarmiert wurde.

Löschanlage
ausgelöst

Rotes Dauerlicht zeigt an, daß die Löschanlage ausgelöst hat.

Akustische
Signale ab

Über den Taster wird die örtliche Alarmierung und die Internakustik abgeschaltet.
Bei weiteren Meldungen wird die Internakustik wieder eingeschaltet.
Gelbes Dauerlicht zeigt an, daß der Taster betätigt wurde
.

ÜE ab

In der eingerasteten Stellung des Tasters ist die Übertragungseinrichtung abgeschaltet.
Gelbes Dauerlicht zeigt an, daß die Übertragungseinrichtung abgeschaltet ist.

ÜE Nr.
XXX
prüfen

Mit dem Taster wird die elektrische Auslösbarkeit der Übertragungseinrichtung geprüft.
Die Auslösung ist bei abgeschalteter Übertragungseinrichtung nicht wirksam.

BMZ
rückstellen

Rotes Dauerlicht zeigt an, daß eine Brandmeldung von der BMZ vorliegt.
Bei Betätigen des Tasters wird die Anzeige gelöscht und die BMZ zurückgesetzt.
Der Taster darf nur nach dem Eintrag der Meldung in das Betriebsbuch betätigt werden. Aus diesem Grund ist
er vor versehentlicher Betätigung geschützt(Klappe).

 

Das Feuerwehr-Bedienfeld muss sich im selben Raum wie die Brandmeldezentrale und in deren unmittelbaren Nähe befinden.

Es muss gut sichtbar, bedienbar und frei zugänglich sein. Gegebenenfalls ist es zu kennzeichnen.

Die Planung und Montage muss in Absprache mit der Feuerwehr erfolgen.


Letzte Änderung: 13.01.2012
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