Polizei: 110 Notruf: 112 Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in 34 europäischen Staaten die einheitliche Nummer in Notfällen
Notarzt/ Rettungswagen: 19222
Stadtwerke Bliestal:
Wasser: (06842) 92 02 0
Gas: (06842) 92 02 111
Die 5 W´s des Notrufes
Jeder Notruf sollte folgende fünf Punkte umfassen:
1. Wo geschah es?
Nur eine genaue Ortsangabe (Ort, Straße, Hausnummer usw.) erspart unnötiges Suchen und
ermöglicht schnellst mögliches Eintreffen der Rettungsdienstes, Feuerwehr und Polizei.
2. Was geschah?
Kurze Beschreibung der Notfalls. Aus der Schilderung der Notfallsituation kann die Leitstelle
unter Umständen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen ableiten.
3. Wie viele Verletzte?
Angabe der Zahl der Verletzten (wichtig für den Abtransport mit Rettungs- und
Krankenwagen)
4. Welche Art der Verletzung?
Möglichst lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern, damit ggf. der Notarzt entsandt
wird.
5. Warten auf Rückfragen!
Das Gespräch wird grundsätzlich von der Leitstelle beendet. Unter Umständen werden noch
weitere Einzelheiten erfragt.
Besonderheiten bei Notrufen vom Mobiltelefon (Handy)
Neben den "5 W´s" sollte man seinen Namen, den Standort und evtl. auch seine Rufnummer mitteilen, da es sich hier um ortsunabhängige Telefonie handelt. Der Notruf ist übrigens auch ohne SIM-Karte möglich! Auf diese Weise kann auch ein altes Mobiltelefon (Akku muss geladen sein!) noch wertvolle Dienste leisten.
Keine Notrufe ohnM-Karte
Bundesrat verabschiedet Verordnung
Nach einer Verordnung des Bundesrates werden bald keine Notrufe ohne SIM-Karte mehr möglich sein. Darüber hinaus regelt die Verordnung auch Notrufe per VoIP.
Nach der am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung haben die Netzbetreiber sicherzustellen, dass die Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermittelt bekommen. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit, Notrufe ohne SIM-Karte abzusetzen. Notrufe von Mobiltelefonen können damit nur noch mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte abgesetzt werden.
Des Weiteren wurde beschlossen, die Notrufverpflichtung bei VoIP (Voice over IP) erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten einzuführen, da VoIP standortunabhängig genutzt werden kann. Bis dahin sollen Technologien entwickelt werden, mit denen auch VoIP-Ortung möglich ist. Das soll dazu beitragen, die Weiterentwicklung dieser Technologie nicht zu verlangsamen.